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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurt Scheidegger Consulting
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Kurt Scheidegger Consulting (im Folgenden „Berater“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“) im Bereich Schulung und Beratung, insbesondere im Prozessmanagement. Sie gelten ausschliesslich für Firmenkunden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung beider Parteien oder durch schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Vertragsbestandteile und Rangordnung
Vertragsbestandteile sind, in dieser Reihenfolge:
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Der schriftlich unterzeichnete Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung
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Die dazugehörige Offerte
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Eventuelle weitere schriftliche Vereinbarungen
Im Falle von Widersprüchen haben jeweils die höherstehenden Dokumente Vorrang.
4. Leistungsgegenstand
Der Berater erbringt Schulungs- und Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich Prozessmanagement, jedoch gemäss Vertrag und Offerte. Weitere Leistungen sind nach Vereinbarung möglich. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Änderungswünsche sind schriftlich einzureichen und werden mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderliche Mitwirkung zu leisten, die für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Ressourcen und Zugängen. Unterlassene Mitwirkung berechtigt den Berater, die Leistung zu verzögern oder gegebenenfalls den Vertrag zu kündigen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäss Offerte pauschal oder nach Aufwand.
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50% sind bei Auftragserteilung fällig.
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Die restlichen 50% sind bei Leistungserfüllung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten ab Beauftragung, zahlbar.
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Rechnungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
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Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen.
7. Stornierung und Rücktritt
Bei Rücktritt des Kunden nach Vertragsunterzeichnung werden mindestens 20% der Auftragssumme als Stornogebühr fällig. Ein darüber hinausgehender Mehraufwand wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Eine separate Datenschutzerklärung kann vorgelegt werden.
9. Haftung
Die Haftung des Beraters ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere wird keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden übernommen.
Der Berater haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern, sofern diese mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und überwacht wurden. Der Kunde erkennt an, dass Beratungs-, Schulungs- und Prozessmanagementleistungen aufgrund vielfältiger Einflussfaktoren individuell variieren können und keine Erfolgsgarantie gegeben werden kann.
10. Leistungsausschluss
Der Berater gibt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg der Beratungs- und Schulungsmassnahmen.
11. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Umsetzung der Beratung die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz, einzuhalten.
12. Zwingende gesetzliche Bestimmungen
Der Vertrag kann von beiden Parteien grundsätzlich jederzeit gemäß Art. 404 OR widerrufen oder gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwände sind dem Berater angemessen zu vergüten.
Sofern vertraglich vereinbart, ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Andernfalls gilt eine angemessene Frist zur Abwicklung der laufenden Leistungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtswirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
14.Subunternehmer
Der Berater ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.
Der Berater verpflichtet sich, bei der Auswahl und Überwachung der Subunternehmer die gebotene Sorgfalt anzuwenden.
Der Berater haftet nicht für Fehler, Versäumnisse oder sonstige Leistungsstörungen von Subunternehmern, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beraters zurückzuführen.
Sofern gesetzlich erforderlich, wird der Berater vom Kunden verlangen, dass Subunternehmer eine Selbsterklärung über die Einhaltung der schweizerischen Arbeits- und Lohnbedingungen vorlegen.
15. Gewährleistung
Der Berater erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Jegliche Gewährleistung für den Erfolg der Beratung oder Schulung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen und dem Berater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb angemessener Frist, gelten die Leistungen als genehmigt.
16. Änderungen der AGB
Der Berater behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu ändern.
Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
Bei Widerspruch gelten weiterhin die bisherigen Bedingungen, der Berater ist jedoch berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
17. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Beraters im Kanton Bern.
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